Namibia, Botswana und Simbabwe
Epische Flug-Safari zu den Naturwundern in drei Ländern (2020/2021)
Namibia, Botswana und Simbabwe
Der Natur auf der Spur: Erleben Sie das Zusammenspiel dieser Länder mit allen Sinnen!
Kurzübersicht
Das Bildmaterial und die Zusatzinformationen zu Orten und Highlights dieser Seite wurden von unserer Redaktion für Sie zusammengestellt. Verbindlich für die Buchung sind nur die vom Reiseveranstalter unter "Leistungen" aufgeführten Angaben.
Unterkunft:
Flugzeug
Windhoek
Sehenswürdigkeiten:
Windhoek
Unterkunft:
Windhoek
Namib-Wüste
Sossusvlei
Sehenswürdigkeiten:
Namib-Wüste
Sossusvlei
Namib Wüste
Unterkunft:
Sossussvlei
Sossusvlei
Sehenswürdigkeiten:
Sossusvlei
Unterkunft:
Sossussvlei
Skelettküsten Nationalpark
Sehenswürdigkeiten:
Skelettküsten Nationalpark
Namib Wüste
Unterkunft:
Kaokoveld
Unterkunft:
Kaokoveld
Okavango Delta
Sehenswürdigkeiten:
Okavango Delta
Norden Botswanas
Unterkunft:
Okavango-Delta
Unterkunft:
Okavango-Delta
Kalahari
Okavango Delta
Sehenswürdigkeiten:
Kalahari
Okavango Delta
Mitte Namibias
Norden Botswanas
Unterkunft:
Makgadikgadi Pans
Unterkunft:
Makgadikgadi Pans
Mana-Pools-Nationalpark
Sehenswürdigkeiten:
Mana-Pools-Nationalpark
Simbabwe
Unterkunft:
Mana Pools
Unterkunft:
Mana Pools
Victoria Wasserfälle
Sambesi-Fluss
Sehenswürdigkeiten:
Victoria Wasserfälle
Sambesi-Fluss
Simbabwe
Unterkunft:
Viktoriafälle
Victoria Wasserfälle
Sehenswürdigkeiten:
Victoria Wasserfälle
Simbabwe
Unterkunft:
Viktoriafälle
Unterkunft:
Flugzeug
Unterkunft:
Flugzeug
Windhoek
Sehenswürdigkeiten:
Windhoek
Unterkunft:
Windhoek
Namib-Wüste
Sossusvlei
Sehenswürdigkeiten:
Namib-Wüste
Sossusvlei
Namib Wüste
Unterkunft:
Sossussvlei
Sossusvlei
Sehenswürdigkeiten:
Sossusvlei
Unterkunft:
Sossussvlei
Skelettküsten Nationalpark
Sehenswürdigkeiten:
Skelettküsten Nationalpark
Namib Wüste
Unterkunft:
Kaokoveld
Unterkunft:
Kaokoveld
Okavango Delta
Sehenswürdigkeiten:
Okavango Delta
Norden Botswanas
Unterkunft:
Okavango-Delta
Unterkunft:
Okavango-Delta
Kalahari
Okavango Delta
Sehenswürdigkeiten:
Kalahari
Okavango Delta
Mitte Namibias
Norden Botswanas
Unterkunft:
Makgadikgadi Pans
Unterkunft:
Makgadikgadi Pans
Mana-Pools-Nationalpark
Sehenswürdigkeiten:
Mana-Pools-Nationalpark
Simbabwe
Unterkunft:
Mana Pools
Unterkunft:
Mana Pools
Victoria Wasserfälle
Sambesi-Fluss
Sehenswürdigkeiten:
Victoria Wasserfälle
Sambesi-Fluss
Simbabwe
Unterkunft:
Viktoriafälle
Victoria Wasserfälle
Sehenswürdigkeiten:
Victoria Wasserfälle
Simbabwe
Unterkunft:
Viktoriafälle
Unterkunft:
Flugzeug
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen ist ohne Zusatzkosten eine Versicherung der Allianz für Pandemievorfälle enthalten.
Reisepass und Visum für Simbabwe erforderlich.
Malaria-Prophylaxe empfohlen.
h3. Vorreise / Verlängerungen
* Sie möchten gern vorab Kapstadt besuchen oder länger an den Viktoriafällen verweilen? Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot!
Highlights
Im exklusiv gecharterten Kleinflugzeug komfortabel und direkt zu abgelegenen NaturparadiesenErkunden Sie das Wüstenmeer Namibias, das raue Kaokoveld, das wasserreiche Okavango-Delta, die weitläufigen Makgadikgadi-Pfannen, den Mana Pools-Nationalpark am Sambesi und die berühmten ViktoriafälleKleine Reisegruppe mit höchstens 8 GästenDurchgehende Betreuung durch erfahrenen Deutsch sprechenden Reiseleiter-PilotenPanoramaflüge über das Sossusvlei, die Skelettküste, das Okavango-Delta, den Kariba-See und die Viktoriafälle
Was muss ich bei Buchung wegen des Coronavirus beachten?
Für Neubuchungen, die bis zum 30.04.2020 erfolgen, wird für Reisen mit Reisebeginn bis zum 31.10.2020 die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung bis zwei Monate vor Reisebeginn angeboten.
Dies gilt für alle Katalogreisen von Lernidee Erlebnisreisen aus den Bereichen Zug-, Schiffs- und Kleingruppenreisen. Ausgenommen sind Individualreisen und Reisen der Marken Belvelo und Slow Down Travel.
Welche speziellen COVID-19-Bestimmungen sind bei Einreise nach Botswana zu beachten?
Welche speziellen COVID-19-Bestimmungen sind bei Einreise nach Namibia zu beachten?
Welche speziellen COVID-19-Bestimmungen sind bei Einreise nach Simbabwe zu beachten?
Welche COVID-19-Regelungen gelten vor Ort in Botswana?
Welche COVID-19-Regelungen gelten vor Ort in Namibia?
Welche COVID-19-Regelungen gelten vor Ort in Simbabwe?
Welche Einreisebestimmungen gelten für Botswana?
Coronavirus:
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - dies betrifft die Grenze zu Südafrika
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Das Land ist in verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen zwischen diesen Zonen wird eine spezielle Genehmigung benötigt. Diese kann unter folgendem Link beantragt werden: https://covid19.gov.bw/?v=20200525. Bei Reisen aus, in oder durch besonders vom Virus betroffene Zonen kann unter Umständen ein negativer COVID-Test verlangt werden.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Bei der Ankunft wird ein Schnelltest durchgeführt. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Auch in den ersten 14 Tagen nach der Einreise sollen Reisende in Kontakt mit den lokalen Gesundheitsbehörden bleiben, um ihren Gesundheitszustand zu überwachen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Notstand: bis voraussichtlich zum 30 September 2021
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Regionale Abweichungen möglich
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass Botsuana aktuell als Virusvarianten-Gebiet eingestuft wurde.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt. Dieses muss vor der Reise beantragt werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine Geburtsurkunde
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Die Geburtsurkunde kann im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische angefertigt werden.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Namibia?
Coronavirus:
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dies muss ein PCR- oder Antigen-Test aus einem anerkannten Labor sein, der nicht älter als 7 Tage ist. Von der Abstrichentnahme bis hin zur Einreise dürfen nicht mehr als 168 Stunden vergangen sein. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht befreit. Nach der Einreise sind Reisende dazu angehalten, zu ihrer vorgebuchten Unterkunft weiterzureisen, sie können sich aber prinzipiell frei im Land bewegen. Auf Verlangen müssen sie jedoch ihre Reisepläne offenlegen können. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.namibia-tourism.com/aktuelles/. Dabei handelt es sich um das "Health Questionaire for Travellers“ und das "Surveillance Form for Immigration at Airport Windhoek“. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Reisende müssen eine Reisekrankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 100 Personen
- Regionale Abweichungen möglich
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine internationale Geburtsurkunde
- Passkopien der Sorgeberechtigten
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Außerdem wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt.
Bei Minderjährigen, die nur von einem Elternteil begleitet werden, muss alternativ das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Es wird empfohlen, alle erforderlichen Dokumente ins Englische übersetzen und die Übersetzung beglaubigen zu lassen. Zur Sicherheit sollten Minderjährige auch dann eine internationale Geburtsurkunde vorweisen können, wenn sie in Begleitung beider Sorgeberechtigter reisen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Simbabwe?
Coronavirus:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Aufgrund des Lockdowns kommt es zu Einschränkungen und Reisende sollten den Reisezweck nachweisen können. Touristen, die zwischen Flughäfen oder Unterkünften reisen, müssen ihre Buchungsunterlagen mitführen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänezeit kann häuslich absolviert werden.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ansonsten müssen Reisende mit kostenpflichtigen Testungen vor Ort und Einreiseverweigerungen rechnen. Auch bei der Ausreise benötigen Reisende ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben, zum Beispiel zu Kontakt- und Adressdaten und dem Reiseverlauf, machen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft über mögliche zusätzlich erforderliche Dokumente erkundigen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: ja
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Strände: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- Regionale Abweichungen möglich
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass Simbabwe aktuell als Virusvarianten-Gebiet eingestuft wurde.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Benötige ich ein Visum für Botswana?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist ein gültiges Visum erforderlich.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens vier freien Seiten
Benötige ich ein Visum für Namibia?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Ein gebührenfreier Einreisestempel ("Visitors Entry Permit") wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Benötige ich ein Visum für Simbabwe?
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum kann bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
- Bestätigung der Fluggesellschaft über die Beförderung ohne Visum
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Welche Impfungen werden für Botswana emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 16.04.2021 00:41 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Impfungen werden für Namibia emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 16.04.2021 00:43 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Impfungen werden für Simbabwe emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 16.04.2021 00:44 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Fragen zum Reiseveranstalter Lernidee Erlebnisreisen
Wer ist Lernidee Erlebnisreisen?
Ob mit der Eisenbahn durch Sibirien und die Mongolei, auf dem Mekong durch Asien oder mit dem Elektrofahrrad durch Südafrika - das Angebot ist vielfältig, bunt und speziell und führt Sie mit exklusiven Zügen und Schiffen entlang außergewöhnlicher Routen. Erleben Sie in kleinen Gruppen eine ganz besondere Abenteuerreise und entdecken Sie die Highlights und Geheimnisse Ihres Traumreisezieles. Unsere journaway Rundreisespezialisten beraten Sie gerne und finden Ihre Lernidee Erlebnisreise für Sie!
Wann wurde Lernidee Erlebnisreisen gegründet?
Lernidee Erlebnisreisen wurde 1986 gegründet.
Seit wann ist Lernidee Erlebnisreisen Partner von journaway?
Lernidee Erlebnisreisen ist seit 2019 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von Lernidee Erlebnisreisen?
Lernidee Erlebnisreisen hat seinen Sitz in Berlin.
Warum sollte ich eine Reise mit Lernidee Erlebnisreisen buchen?
Über 30 Jahre Erfahrung als Reiseveranstalter mit Sitz in Berlin
Rundreisen mit exklusiven Zügen und Schiffen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad
Durchgehende Betreuung durch eine qualifizierte und erfahrene Reiseleitung
Harmonische Gruppengröße: Viele Reisen in Kleingruppen mit max. 12 Teilnehmern
Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig. Der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei Lernidee. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung/Buchungsbestätigung.
Der Kunde hat Lernidee unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum erhält oder wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zur Person des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.
Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen und Lernidee die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. Lernidee behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Bestätigung der Zahlungsart durch Lernidee gilt der über das Kreditkartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann Lernidee dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.
Zahlungsoptionen
Stornobedingungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert Lernidee den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Lernidee Entschädigungspauschalen festgelegt. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Lernidee und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Lernidee kann danach eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individualreisen:
• Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
• Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
• Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
• Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
• Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
B) Sonderzugreisen, Schiffsreisen, Flugsafaris:
• Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
• Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
• Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
• Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Ist Lernidee nach einem Rücktritt zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung zu leisten.
Abweichend von 6.1 kann Lernidee keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lernidee nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Lernidee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Lernidee darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Termine und Preise wurden heute aktualisiert.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
Montag bis Freitag von 9.00 – 17.00 Uhr.
Mareike Becker
Sie erreichen mich
Montag - Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir verwenden Cookies um die Nutzung unserer Website zu verbessern. Die Einstellungen Ihrer Privatsphäre können Sie hier anpassen.